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Eine detailierte Übersicht:
- Amlichter Lichtbilsausweis Anmelderin/des Anmelders
- Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Privaten) wird eine Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle durchgeführt (Die Kosten werden an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet.)
- Versicherungsbestätigung (Deckungsbestätigung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung)
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Bei erstmaliger Zulassung:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- Bei neuerlicher Zulassung:
- Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokumen
- Bei erstmaliger Zulassung:
- Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsmaklerin/einen Versicherungsmakler)
- Personen unter 18 Jahren: zusätzlich
- Vollmacht der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
- Bestätigung der Meldung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten im Original
- Amlichter Lichtbilsausweis der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten in Kopie
- Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
- von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht betroffen sind:
- Ab 15 Jahren: Zulassung Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenkraftfahrzeuge,
- Ab 16 Jahren: Zulassung Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, Transportkarren, Einachszugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge,
- Ab 17 Jahren: Zulassung Fahrzeuge der Klassen M1, N1 (d.h. PKW bis 3,5 t, Kombinationskraftwagen und Klein-LKW bis 3,5 t)
- Behinderte Minderjährige generell
- Bei Anmeldung eines Neuwagens: zusätzlich
- Eintrag der Eigentümerin/des Eigentümers im Typenschein oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht
- Bei Gebrauchtwagenanmeldung: zusätzlich
- Gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
- Persönliche Erklärung der Vorbesitzerin/des Vorbesitzers bei der Zulassungsstelle oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht oder
- Eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil, gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsbeschluss, Zustimmungserklärung der/des zur Vertretung des Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung
- Bei Leasing: zusätzlich
- Leasingbestätigung oder
- Benützungsüberlassungserklärung
- Bei Firmenwagen: zusätzlich
- Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
- Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
- Bei Eigenimport: zusätzlich
- Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
- Entrichtung der NoVA (Finanzamt)
- Eventuell Verzollungsbestätigung
- Bei Bedenken wegen der Echtheit der Unterschriften: eventuell